Anpassung beim Impressum notwendig

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Änderung im Telemediengesetz – was bedeutet das für Webseitenbetreiber

Durch die Auslösung des bisher geltenden Rundfunkstaatsvertrages (RStV) und die Etablierung des neuen Medienstaatsvertrages (MStV) bringt für viele Seitenbetreiber eine Änderung im IMpressum mit sich.

Wenn Sie auf Ihrer Webseite redaktionelle oder journalistische Inhalte anbieten (z.B. Blog oder Magazin), muß es einen inhaltlich Verantwortlichen geben. Dieser muß im Impressum explizit benannt werden.

Nun hat sich aber die Rechtsquelle geändert:
Bisher lautete die Angabe: §55 Abs. 2 RStV

Neu muß die korrekte Angabe lauten:
Verantwortlicher im Sinne von § 18 Abs. 2 MStV:
Mike Mustermann
Staubstraße 12
65874 Musterhausen

WICHTIG: Die benannte Person muß eine natürliche Person sein !

Sie haben weitere Fragen oder brauchen Hilfe bei der Umsetzung ?

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