09. Oktober 2011 | von: Susanne Woyticzack
Eine Aktualiserung Ihrer Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics ist notwendig!
Mitte September hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verkündet, unter welchen Voraussetzungen ein Betrieb von Google Analytics nicht zu beanstanden ist. Es ist davon auszugehen, dass diese Anforderungen in Zukunft bundesweit Anwendung finden werden und sich natürlich die allseits bekannten Rechts-Institutionen sofort mit der Überwachung der Umsetzung auf vielen deutschen Homepages beschäftigen werden.Die Hinweise des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten bezüglich Google Analytics lauten wie folgt:
(Stand: September 2011)
“…Google hat verschiedene Änderungen an dem Produkt Google Analytics vorgenommen, die Anforderungen der Datenschutzaufsichtsbehörden aufgreifen. Diese Änderungen betreffen zum einen die internen Verarbeitungsprozesse bei Google sowie die Einflussmöglichkeiten, die der Besucher einer Webseite, welche Google Analytics einsetzt, auf Ebene seines Browsers hat.”
Kurz gesagt müssen folgende Punkte erfüllt sein:
1. Ausdruck und Unterschrift des Google-Analytics Vertrages
2. Update der Datenschutzerklärung auf Ihrer Homepage
Die aktuelle Datenschutzerklärung halten wir für Sie vor und helfen Ihnen gern beim Einpflegen des neuen Textes in Ihre Homepage.








