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Update der Datenshutzerklärung bezüglich Google-Analytics

Update der Datenshutzerklärung bezüglich Google-Analytics

Nordhausen, den 05.10.2011 | Eine Aktualiserung Ihrer Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics ist notwendig!

Mitte September hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verkündet, unter welchen Voraussetzungen ein Betrieb von Google Analytics nicht zu beanstanden ist. Es ist davon auszugehen, dass diese Anforderungen in Zukunft bundesweit Anwendung finden werden.

Die Hinweise des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten bezüglich Google Analytics lauten wie folgt:

(Stand: September 2011)

“…Google hat verschiedene Änderungen an dem Produkt Google Analytics vorgenommen, die Anforderungen der Datenschutzaufsichtsbehörden aufgreifen. Diese Änderungen betreffen zum einen die internen Verarbeitungsprozesse bei Google sowie die Einflussmöglichkeiten, die der Besucher einer Webseite, welche Google Analytics einsetzt, auf Ebene seines Browsers hat.”

Zum anderen bestehen Anforderungen an die Webseitenbetreiber selbst.

Die aktuelle Datenschutzerklärung halten wir für Sie vor und helfen Ihnen gern beim Einpflegen des neuen Textes in Ihre Homepage.

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bt
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